Angebote
Standart Anstellung
Unsere rund 200 Mitarbeiter/Missionare sind für in- und ausländische Partnerorganisationen, welche keinen Sitz in der Schweiz haben, tätig. Die SMG ist der offizielle Arbeitgeber und steht mit allen Rechten und Pflichten nach dem OR mit dem Missionar in einem arbeitsrechtlichen Vertragsverhältnis.
Dank der grossen Zahl von angestellten Mitarbeitern verfügt die SMG über weitreichende und langjährige Erfahrungen im gesamten Bereich der Personaladministration. Unsere Infrastruktur und auch die Kontakte zu den Stellen der Sozialversicherungen erlauben uns eine effiziente und professionelle Abwicklung von Anstellungen. Die SMG übernimmt die Spenden- und Lohnbuchhaltung mit Abrechnung der Sozialversicherungen.
Während dem Einsatz wird die Personalbetreuung der Partnerorganisation abdelegiert. Auch liegt die operative Verantwortung des Einsatzes der einzelnen Mitarbeiter bei der Partnerorganisation. Während dem Heimataufenthalt ist die SMG, zusammen mit der Heimatgemeinde des Missionars, für ihn zuständig.
Jeder Mitarbeiter durchläuft grundsätzlich ein Standart Bewerbungsverfahren, welches jedoch an die Anforderungen der Partnerorganisation oder des Einsatzlandes angepasst wird und deshalb leicht variieren kann. Die Kandidaten werden vom SMG-Vorstand aufgenommen, bevor sie offiziell angestellt werden. Jeder Mitarbeiter ist für den Aufbau eines Spenderkreises zuständig, welcher sämtliche anfallende Kosten decken muss. Von den eingehenden Spenden wird ein kleiner Administrationskostenbeitrag für die Dienstleistung der SMG abgezogen.
Anstellung Schweiz
In der Schweiz existieren viele kleine Werke, Bibelschulen etc., welche froh wären, wenn sie die Anstellung der Mitarbeitenden auslagern könnten. Dafür wurde das Anstellungsgefäss „Anstellung Schweiz“ geschaffen. Die SMG übernimmt die Anstellung der Mitarbeiter und die Lohnbuchhaltung mit Abrechnung der Sozialversicherungen. Dies bedeutet rechtlich, dass die SMG Arbeitgeber ist und mit allen Rechten und Pflichten nach dem OR mit dem Mitarbeiter in einem arbeitsrechtlichen Vertragsverhältnis steht. Der Arbeitnehmer (oder sein Werk) ist für die Finanzierung der anfallenden Kosten verantwortlich. Die SMG zieht ein geringer Administrationskostenbeitrag ab.
Der Mitarbeiter durchläuft ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren und wird anschliessend zusammen mit seiner Partnerorganisation vom SMG-Vorstand aufgenommen.
Der Vorteil der „Anstellung Schweiz“ liegt in der Übertragung der aufwändigen Arbeiten im Human Ressource- und Finanzbereich, welche oft Spezialkenntnisse erfordern.
Mandate
Im Weiteren führen wir für andere christliche Werke die Buchhaltung und erledigen individuell administrative Arbeiten auf Mandatsbasis.
Bei Interesse melden Sie sich bei uns, so dass wir einen unverbindlichen Termin vereinbaren können
